2. 4. 6. Grenzwert für flüchtige halogenorganische Verbindungen in Dämmstoffen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Flüchtige halogenorganische Verbindungen (VOC) dürfen zu maximal 0,1 Gewichtsprozent eingesetzt werden.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020
wohngsund
• Kriterienkatalog 2020
 

baubook
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