2. 5. 8. Grenzwerte für flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen in Belagsbeschichtungen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) darf maximal 6 Gewichtsprozent betragen, davon nicht mehr als 2 Gewichtsprozent SVOC, wobei Stoffe mit sensibilisierenden Eigenschaften (R-Sätze R42 oder R43; H-Sätze H317, H334, EUH208) mit 0,1 Gewichtsprozent begrenzt sind.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020
wohngsund
• Kriterienkatalog 2020
klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
• Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
 

baubook standarddeklaration
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