2. 4. 12. PVC frei - Rohre im Gebäude, Folien, Fußbodenbeläge und Tapeten


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Für die folgenden Bereiche dürfen ausschließlich PVC-freie Materialien eingesetzt werden:

Wasser-, Abwasser- und Zu- und Abluftrohre im Gebäude, Abdichtungsbahnen, Folien, Fußbodenbeläge, und Tapeten auch als Verbundmaterial (z.B. bei Korkböden, Teppichen etc).

Für Kunststoffrohre wird das Kriterium u.a. durch Abwasserrohre erfüllt, die nach der Richtlinie Bauprodukte aus Kunststoff (UZ 41) des österreichischen Umweltzeichen  ausgezeichnet sind.

Für Fußbodenbeläge wird das Kriterium u.a. durch Beläge erfüllt, die nach der Richtlinie Elastische Bodenbeläge (UZ 42) des österreichischen Umweltzeichens ausgezeichnet sind.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Wohnbauförderung Vorarlberg
• Modell 2025/26 - Sanierung
• Modell 2025/26 - Neubau
• Modell 2023/24 - Sanierung
• Modell 2023/24 - Neubau
• Modell 2022 - Sanierung
• Modell 2022 - Neubau
 

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