3. 3. 8. Holz aus nachhaltiger Gewinnung


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Holz muss aus nachhaltiger Gewinnung stammen.

 

Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn alle für den Bau des Hauses erforderlichen Hölzer (inklusive Fenster, Fußböden, Türen, Terrassenböden) aus EU-Europa oder der Schweiz kommen und dies im Zweifelsfalle auch nachgewiesen werden kann.

 

Für außereuropäisches Holz ist ein Nachweis über ein 100 %-FSC-COC-Zertifikat oder ein 100 %-PEFC-COC-Zertifikat zu erbringen, für Fensterholz genügt auch ein SFI Zertifikat.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung inkl. Schreiben gemäß Infoblatt Herstellerbestätigung der Holzherkunft. Gegebenenfalls Vorlage des 100%-FSC-COC-, 100 %-PEFC-COC- oder SFI-Zertifikat.

 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Wohnbauförderung Vorarlberg
• Modell 2023/24 - Sanierung
• Modell 2023/24 - Neubau
• Modell 2022 - Sanierung
• Modell 2022 - Neubau
 

baubook standarddeklaration
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.29088.28821.28847.18538&ST=6&rg=K&SW=5