Holz muss aus nachhaltiger Gewinnung stammen.
Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn alle für den Bau des Hauses erforderlichen Hölzer (inklusive Fenster, Fußböden, Türen, Terrassenböden) aus EU-Europa oder der Schweiz kommen und dies im Zweifelsfalle auch nachgewiesen werden kann.
Für außereuropäisches Holz ist ein Nachweis über ein 100 %-FSC-COC-Zertifikat oder ein 100 %-PEFC-COC-Zertifikat zu erbringen, für Fensterholz genügt auch ein SFI Zertifikat.
Herstellerbestätigung inkl. Schreiben gemäß Infoblatt Herstellerbestätigung der Holzherkunft. Gegebenenfalls Vorlage des 100%-FSC-COC-, 100 %-PEFC-COC- oder SFI-Zertifikat.
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