5. 1. 13. Holzwerkstoffe emissionsarm


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Werden ebene flächige Produkte aus Holzwerkstoffen raumseitig angewandt und nicht durch eine luftdichte Schicht von der Raumluft abgeschlossen, muss nachgewiesen werden, dass folgende Anforderungen an das Emissionsverhalten eingehalten werden:

 

Parameter     Max. Prüfkammerkonzentration am 28. Tag
Formaldehyd    0,05 ppm
Summe flüchtiger organischer Verbindungen
C6 - C16 (TVOC)*
 300 µg/m³
Summe schwerflüchtiger organischer Verbindungen
C16 - C22 (TSVOC)
 100 µg/m³
C-Stoffe**  1 µg/m³ (nicht bestimmbar)

 

*ab klimaaktiv Kriterienkatalog-Version 2020.4: ohne Essigsäure

** C-Stoffe: kanzerogene Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. der Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008

Für unverleimte/unbehandelte Vollholzprodukte (z.B.: Diagonalschalung aus Brettern, …) eingesetzt, so gilt das Kriterium als erfüllt.

 
Nachweis für Hersteller

Formaldehyd-Emissionen: Prüfgutachten gemäß Prüfkammerverfahren nach EN 717-1. Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.

VOC-Emissionen: Prüfgutachten gem. Prüfkammerverfahren nach ÖN EN ISO 16000-6,-9,-11. Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:

 

Für unverleimte, unbehandelte Vollholzprodukte (z.B.: Diagonalschalung aus Brettern), stabförmige Produkte (z.B. Leimbinder) und anorganisch gebundene Holzwerkstoffe gilt das Kriterium ohne Nachweis als erfüllt.

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
• Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
 

baubook
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