2. 4. 11. Verbot von PVC in Fenstern, Türen, Toren und Pfosten-Riegel-Konstruktionen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Polyvinylchlorid (PVC) ist als Bestandteil in Fenstern, Türen, Toren und Pfosten-Riegel-Konstruktionen nicht zulässig.

 

Die Anforderung gilt auch für Dichtungen.

 

Ausgenommen sind Kleinteile wie beispielsweise Verglasungsklötze oder Klips für Alurahmen.

 
Nachweis für Hersteller

Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
• Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
• Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
Wohnbauförderung Vorarlberg
• Modell 2022 - Neubau
 

baubook
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