| Beschreibung | Relevante Produktgruppen | ||
Polyvinylchlorid (PVC) ist als Bestandteil in Fenstern, Türen, Toren und Pfosten-Riegel-Konstruktionen nicht zulässig.
Die Anforderung gilt auch für Dichtungen.
Ausgenommen sind Kleinteile wie beispielsweise Verglasungsklötze oder Klips für Alurahmen.
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
klimaaktiv
Wohnbauförderung Vorarlberg
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