Polyvinylchlorid (PVC) ist als Bestandteil in Rohrmaterialien innerhalb des Gebäudes nicht zulässig.
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
klimaaktiv
Wohnbauförderung Vorarlberg
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