Es sind nach dem Stand der Technik „sehr emissionsarme“ Verlegewerkstoffe einzusetzen, die den Anforderungen der Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe (GEV) für „sehr emissionsarme“ Verlegewerkstoffe (EMICODE EC1, EMICODE EC1 PLUS, EMICODE EC1-R) genügen.
Parameter | µg/m³ nach 3 Tagen | µg/m³ nach 28 Tagen |
TVOC | ≤ 1000 | ≤ 100 |
TSVOC | ≤ 50 | |
Summe TVOC + TSVOC + TVVOC | ≤ 150 | |
Formaldehyd | ≤ 50 | |
Acetaldehyd | ≤ 50 | |
Jeder flüchtige 1A/1B Stoff | ≤ 1 | |
Summe von flüchtigen 1A/1B Stoffen | ≤ 10 |
Prüfgutachten einer akkreditierten Prüfstelle entsprechend den Ausführungsbestimmungen der GEV oder gleichwertig (Prüfkammerverfahren nach EN ISO 16000-6,-9,-11). Produkte mit einer gültigen GEV-Lizenz erfüllen die Anforderungen. Die Prüfzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Produkte, die mit einem der folgenden Prüfzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:
Für pulverförmige Verlegewerkstoffe gilt das Kriterium als erfüllt.
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