5. 1. 3. Grenzwerte für die Emissionen aus Verlegewerkstoffen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Es sind nach dem Stand der Technik „sehr emissionsarme“ Verlegewerkstoffe einzusetzen, die den Anforderungen der Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe (GEV) für „sehr emissionsarme“ Verlegewerkstoffe (EMICODE EC1, EMICODE EC1 PLUS, EMICODE EC1-R) genügen.

 

Parameter µg/m³ nach 3 Tagen µg/m³ nach 28 Tagen
TVOC ≤ 1000 ≤ 100
TSVOC   ≤ 50
Summe TVOC + TSVOC + TVVOC   ≤ 150
Formaldehyd ≤ 50  
Acetaldehyd ≤ 50  
Jeder flüchtige 1A/1B Stoff   ≤ 1
Summe von flüchtigen 1A/1B Stoffen ≤ 10  

 

 
Nachweis für Hersteller

Prüfgutachten einer akkreditierten Prüfstelle entsprechend den Ausführungsbestimmungen der GEV oder gleichwertig (Prüfkammerverfahren nach EN ISO 16000-6,-9,-11). Produkte mit einer gültigen GEV-Lizenz erfüllen die Anforderungen. Die Prüfzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.

Produkte, die mit einem der folgenden Prüfzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:

 

Für pulverförmige Verlegewerkstoffe gilt das Kriterium als erfüllt.

 

 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020
wohngsund
• Kriterienkatalog 2020
klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
• Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
• Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
• QNG 3.1.3
 

baubook standarddeklaration
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https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.29088.28823.28850.254&ST=6&rg=K&SW=5