5. 1. 12. Bodenbelag - Oberflächenbehandlung emissionsarm, aromatenfrei


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung
Der Lösemittelanteil von Oberflächenbeschichtungen wie Holz-, Parkettböden etc. (Lacke, Öle, Wachse,..) darf maximal 8 Masseprozent betragen. Versiegelungen von Beton oder Estrich sind grundsätzlich lösemittelfrei auszuführen. Aromatische Kohlenwasserstoffe sind nicht zulässig. Werkseitig erfolgte Beschichtungen werden nicht berücksichtigt. Fertigparkett (UV-gehärtet) erfüllt die Anforderungen.
 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 und das technische Merkblatt vorzulegen. 

Gegebenenfalls ist die Einhaltung der Maßnahme durch ein Prüfzeugnis einer akkreditierten Prüfanstalt zu belegen.

 


Es sind max. 100 ppm Aromaten zulässig.

 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
 

baubook standarddeklaration
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.29088.28823.28850.255&ST=6&rg=K&SW=5