1. 1. 2. Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1907/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die Kandidatenliste (REACH, Anhang XIV) aufgenommen wurden, dürfen im verkaufsfertigen Endprodukt nicht enthalten sein. Verunreinigungen bis zu 0,1 Gewichtsprozent werden toleriert. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.

 
Nachweis für Hersteller
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
 

baubook standarddeklaration
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https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.28915.28916.28926.27409&ST=6&rg=K&SW=5