Beschichtungen dürfen Stoffe oder Gemische nur bis zu 40 Masse-% der Grenzkonzentrationen (< 40 Masse-%) enthalten, die nach der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu einer der folgenden Einstufungen des Produkts führen:
Gesundheitsschädlich mit der Zuordnung des Symbols GHS07 „dickes Ausrufezeichen“, dem Signalwort „Achtung“ und den H-Sätzen H302, H312 oder H332 (Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen) oder der Zuordnung des Symbols GHS08 „Gesundheitsgefahr (Torso)“, den Signalwörtern „Gefahr“ oder „Achtung“ und den H-Sätzen H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein), H334 (Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen), H371 oder H373 (Kann Organe bei einmaliger oder wiederholter Exposition schädigen).