Bei der Herstellung der Produkte dürfen keine weichmachenden Substanzen aus der Klasse der Phthalate eingesetzt werden. Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent Phthalate im Bodenbelag enthalten sein.
Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind, ggf. chem. Analyse (Im Falle eines Nachweises ist der Gehalt an Phthalaten durch Extraktion einer Materialprobe und Analyse mit GC/MS zu bestimmen. Die quantitative Bestimmung der Zielsubstanzen erfolgt mit internem Standard und Vergleichsgemisch.)
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechend (z.B. Blauer Engel RAL-UZ 12a, RAL-UZ 102, RAL-UZ 120, Österr. UZ 56, UZ 17, UZ 42, natureplus-Qualitätszeichen RL 1200 ff)