Bei der Herstellung der Produkte dürfen keine weichmachenden Substanzen aus der Klasse der Phthalate eingesetzt werden. Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent Phthalate im Bodenbelag enthalten sein.
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:
Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017