Die Produkte dürfen keine Weichmacher entsprechend der Richtlinie zur Deklaration von Inhaltsstoffen in Bautenlacken, Bautenfarben und verwandten Produkten (VdL-RL 01, Ausgabe 2013) des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbeninustrie e.V. enthalten:
- Weichmacher im Sinne dieser Richtlinie sind Substanzen, die einem Beschichtungsstoff zugesetzt werden, um die Verformbarkeit der Beschichtung zu verbessern. (DIN EN ISO 4618).
- Weichmacher im Sinne dieser Richtlinie werden in Dispersionsfarben auch als Filmbildehilfsmittel eingesetzt.
- Weichmacher im Sinne dieser Richtlinie sind z.B.: Adipinsäureester (Adipate), Alkylsulfonsäureester (C10-C20) des Phenols und der Methylphenole, Glutarsäureester (Glutarate), Maleinsäureester (Maleinate)
Verunreinigungen aufgrund der Verwendung von Vorprodukten dürfen maximal 1 Gramm pro Liter betragen.
Richtlinie zur Deklaration von Inhaltsstoffen in Bautenlacken, Bautenfarben und verwandten Produkten, VdL-RL 01/4. Herausgeber: Verband der Lackindustrie e.V., Frankfurt/M. revidierte Ausgabe: November 2013