Beschichtungssysteme dürfen keine weichmachenden Substanzen aus der Gruppe der Organophosphate enthalten.
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent Organophosphate im Beschichtungssystem enthalten sein.
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017