Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B.: Blauer Engel RAL-UZ 76, RAL-UZ 120, RAL-UZ 132, RAL UZ 176, natureplus Qualitätszeichen RL0100ff, RL0300ff, RL0400ff, RL1200ff, RL1200ff, Österr. Umweltzeichen UZ 07, UZ 42 und UZ 35)
Kann die Einhaltung nicht erklärt werden, ist der Gehalt der Halogene Fluor, Chlor und Brom durch Verbrennungsanalyse (Totalaufschluss) zu bestimmen und darf als Anteil tolerierbarer Verunreinigungen 1 g/kg nicht überschreiten.