6. 1. 1. Deklaration biozider Wirkstoffe


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Deklaration aller Biozide und bioziden Wirkstoffe gemäß Biozidprodukte-Verordnung: Angabe der vorhandenen bioziden Eigenschaften sowie die Bezeichnung aller enthaltenen bioziden Wirkstoffe, ggf. Bezeichnung von Nanomaterialien und einschlägige Verwendungsvorschriften (inklusive etwaiger Vorsichtsmaßnahmen).

Wenn keine Rückstände der bioziden Wirkstoffe mehr in der behandelten Ware vorhanden sind, muss das Produkt nicht gekennzeichnet werden.
Die Definition von „Biozid“ entspricht dabei der Biozidprodukte-Verordnung in geltender Fassung.

 
Nachweis für Hersteller
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
• QNG 3.1.3
 

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