Die Beschichtungssysteme dürfen Formaldehyd enthalten, wenn eines der drei folgenden Kriterien eingehalten ist:
a) Die Raumluftemission von Formaldehyd in einem Prüfkammerverfahren darf während der Verarbeitung und Trocknung den Wert von 0,25 ppm nicht überschreiten und muss spätestens 24 Stunden nach Beginn des Farbauftrages unter 0,05 ppm liegen.
b) Die freie in-can Formaldehydkonzentration darf 100 mg/kg nicht überschreiten.
c) Für Beschichtungssysteme mit weniger als 10 ppm freiem Formaldehyd. Bei Anwendung des vereinfachten Prüfverfahrens darf der Gehalt an freiem Formaldehyd 10 mg/kg (10 ppm) nicht überschreiten. Formaldehyddepotstoffe dürfen nur in solchen Mengen zugegeben werden, dass damit der Gesamtgehalt an freiem Formaldehyd von 10 mg/kg nicht überschritten wird.
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:
Produktinformationen zu BNB
• BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017