2. 2. 8. Grenzwerte für flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe sind als Bestandteile von

Imprägnierungen, Beschichtungen und Abbeizmittel für Holz, Metall und Bodenbeläge sowie in pastösen Putzen und Spachtelmassen

ausgeschlossen. Laut Definition der Decopaint-Richtlinie für VOC haben flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe einen Anfangssiedepunkt von höchstens 250°C bei einem Standarddruck von 101,3 kPa. Verunreinigungen werden bis zu einem Gehalt von 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm) toleriert.

 

Alle sonstigen Gemische dürfen max. 1 Gewichtsprozent an flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen enthalten.

 
Nachweis für Hersteller

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung des/der Hersteller*in gemäß baubook Infoblatt.

 

Für pulverförmige Gemische gilt das Kriterium jedenfalls als erfüllt.

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Hier sehen Sie, in welchen baubook-Plattformen und in welchen Modellen das Kriterium verwendet wird:

ÖkoBauKriterien
Kriterienkatalog 2020
ja
wohngsund
Kriterienkatalog 2020
ja
klimaaktiv
Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
ja
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
nein
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
nein
Produktinformationen zu BNB
BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
nein
QNG 3.1.3
nein
Wohnbauförderung Kärnten
Modell 2006
nein
Wohnbauförderung Niederösterreich
Eigenheimförderung 2014-2018
nein
Wohnbauförderung Vorarlberg
Modell 2022 - Sanierung
nein
Modell 2022 - Neubau
nein
Modell 2020/21 - Sanierung
nein
Modell 2020/21 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Neubau
nein
Modell 2018/19 - Wohnhaussanierung
nein
 

baubook standarddeklaration
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.29088.28820.28827.28252&ST=6&rg=K&SW=5