Als aromatische Kohlenwasserstoffe bezeichnet man die Abkömmlinge von Benzol. Flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe haben laut Definition der Decopaint-Richtlinie (2004/42/EG) für VOC einen Anfangssiedepunkt von höchstens 250°C bei einem Standarddruck von 101,3 kPa.
Aromaten wie Toluol, Ethylbenzol oder Xylole werden hauptsächlich in Nitro- und Kunstharzlacken als Verdünner eingesetzt. Auch bestimmte Dispersionskleber für Bodenbeläge können aromatische Lösemittel enthalten. Aromaten werden als besonders gesundheitsgefährdende flüchtige organische Verbindungen (VOC) eingeschätzt.
Die Produkte dürfen max. 1 Gewichtsprozent an flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen enthalten.