5. 1. 7. Grenzwerte für VOC- und SVOC-Emissionen aus Holzfaser-Dämmstoffen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Holzfaser-Dämmstoffe, die raumseitig der Luftdichtigkeitsschicht des Gebäudes verlegt werden, müssen die folgenden Anforderungen an das Emissionsverhalten erfüllen:

 

Parameter Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen
Kanzerogene Stoffe der Kategorien 1A und 1B
nach CLP-Verordnung 1272/2008 (C-Stoffe)
1 µg/m³ (nicht bestimmbar)

Summe flüchtiger organischer

Verbindungen C6-C16 (TVOC - ohne Essigsäure)

300 µg/m³
Essigsäure 600 µg/m³

Summe schwerflüchtiger organischer

Verbindungen C16-C22 (TSVOC)

100 µg/m³
Acetaldehyd 120 µg/m³
Formaldehyd*) 0,05 ppm*)

 

*) Nachweis nur für Dämmstoffe mit formaldehydhaltigem Bindemittel erforderlich

 
Nachweis für Hersteller

Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle gem. Prüfkammerverfahren nach ÖNORM EN ISO 16000 (-3),-6,-9,-11 sowie ÖNORM EN 16516. Die Ausführungsbestimmungen richten sich nach dem AgBB-Schema 2018, wobei für Holzfaser-Dämmstoffe eine Raumbeladung von ≥ 0,5 m2/m3 anzuwenden ist. Für ältere Messungen werden Prüfungen gemäß AgBB-Schema 2015 anerkannt. Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.


Produkte, die mit einem der folgenden Qualitätszeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen:

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020
 

baubook
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