2. 6. 8. Einschränkung von Holzschutzmitteln


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Wirkstoffhältige Gemische dürfen nur solche Mittel enthalten, die im Holzschutzmittelverzeichnis des Fachverbands der chemischen Industrie (Österreich) oder im Holzschutzmittelverzeichnis des Instituts für Bautechnik (Deutschland) geführt sind und deren Anstrichverträglichkeit nachgewiesen ist. Dies ist durch ein auf den Verwendungszweck bezogenes, gültiges Prüfzeugnis nachzuweisen.

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung und Nachweis des Eintrags im aktuellen Österreichischen oder Deutschen Holzschutzmittelverzeichnis.

 

Sind keine Holzschutzmittel enthalten, gilt das Kriterium als erfüllt. Biozide zur Topfkonservierung werden in einem eigenen Kriterium behandelt.

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020
wohngsund
• Kriterienkatalog 2020
 

baubook standarddeklaration
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