2. 5. 1. Grenzwerte für flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen in Innenwandfarben


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Innenwandfarben dürfen nicht mehr als

  • 0,05 Gewichtsprozent (500 ppm) VOC,
  • 0,02 Gewichtsprozent (200 ppm) SVOC (inklusive allfällige Verunreinigungen durch Weichmacher) enthalten.

 

Grundierungen, Sperr- und Tiefengründe für Innenwandfarben dürfen nicht mehr als

  • 0,5 Gewichtsprozent VOC und
  • 1 Gewichtsprozent SVOC enthalten.

 

SVOC, die nach gem. CLP-VO 1272/2008 Anhang I mit folgenden H-Sätzen gekennzeichnet werden müssen, sind nicht erlaubt:
- H332;
- H300, H310, H330; H370
- H301, H331, H311; H370; H372

- H317, H334, EUH208

 

 
Nachweis für Hersteller

Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

 

Produkte, die mit dem folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:

 

Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020
wohngsund
• Kriterienkatalog 2020
klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
 

baubook standarddeklaration
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=207.29088.28820.28830.28858&ST=6&rg=K&SW=5