Die Produkte müssen die Grenzwerte für VOC- und SVOC-Emissionen gemäß AgBB-Richtlinie erfüllen. Die Formaldehyd-Emissionen müssen den Grenzwert von 0,01 mg/m3 einhalten.
Die Anforderungen gelten ohne Emissionsmessung als erfüllt für Produkte, die inhärent keine Quellen von VOC-Emissionen darstellen. Dazu zählen Produkte aus Stein, Keramik, pulverbeschichteten, plattierten oder eloxierten Metallen, Glas, Beton, Lehmstein oder Vollholz, wenn sie keine organischen Beschichtungen, Bindemittel oder Imprägnierungen enthalten.
Prüfbericht eines akkreditierten Prüflabors; Messung gemäß ISO 16000-6,-9,-11 und ÖNORM EN 16516 mit Spezifikationen gemäß AgBB-2018. Die Prüfberichte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
LEED v4
ÖkoBauKriterien
|
|
Kriterienkatalog 2020
|
nein |
wohngsund
|
|
Kriterienkatalog 2020
|
nein |
klimaaktiv
|
|
Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
|
nein |
Kriterienkatalog 2017 Neubau/Sanierung
|
nein |
Kriterienkatalog Dienstleistungsgebäude 2017
|
nein |
Produktinformationen zu BNB
|
|
BNB 1.1.6 2015, Stand 28.09.2017
|
nein |
QNG 3.1.3
|
nein |
Wohnbauförderung Kärnten
|
|
Modell 2006
|
nein |
Wohnbauförderung Niederösterreich
|
|
Eigenheimförderung 2014-2018
|
nein |
Wohnbauförderung Vorarlberg
|
|
Modell 2023/24 - Sanierung
|
nein |
Modell 2023/24 - Neubau
|
nein |
Modell 2022 - Sanierung
|
nein |
Modell 2022 - Neubau
|
nein |
|