Die Produkte müssen die Grenzwerte für VOC- und SVOC-Emissionen gemäß AgBB-Richtlinie erfüllen. Die Formaldehyd-Emissionen müssen den Grenzwert von 0,01 mg/m3 einhalten.
Die Anforderungen gelten ohne Emissionsmessung als erfüllt für Produkte, die inhärent keine Quellen von VOC-Emissionen darstellen. Dazu zählen Produkte aus Stein, Keramik, pulverbeschichteten, plattierten oder eloxierten Metallen, Glas, Beton, Lehmstein oder Vollholz, wenn sie keine organischen Beschichtungen, Bindemittel oder Imprägnierungen enthalten.
Prüfbericht eines akkreditierten Prüflabors; Messung gemäß ISO 16000-6,-9,-11 und ÖNORM EN 16516 mit Spezifikationen gemäß AgBB-2018. Die Prüfberichte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
LEED v4
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