3. 3. 2. Verbot von Nichttropenhölzern aus nicht nachhaltiger Holzgewinnung


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Die Produkte dürfen ausschließlich Hölzer aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Sinne des § 1 des Österreichischen Forstgesetzes in der Fassung 2002 zur „Nachhaltigkeit“ enthalten.

 
Nachweis für Hersteller

Alternativ:

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium ist für folgende Kriterienkataloge und Förderungsmodelle relevant:

ÖkoBauKriterien
• Kriterienkatalog 2020 (Zusatzkriterium)
wohngsund
• Kriterienkatalog 2020 (Zusatzkriterium)
klimaaktiv
• Kriterien 2020 | Wohn.- u. Dienstleistungsgebäude
 

baubook
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