Bitumenmassen sind grundsätzlich als kaltverarbeitbare, aromatenfreie Bitumenemulsionen mit maximal 3 Gewichtsprozent Lösemittel (GISCODE Einstufung BBP10 oder gleichwertig) anzuwenden.
Herstellerbestätigung und Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Produkte, die mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet sind und Produkte, welche mit dem GISCODE BBP10 gekennzeichnet sind, sind jedenfalls auf Emulsionsbasis und erfüllen somit die Anforderungen.
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