Beschreibung | Relevante Produktgruppen | ||
Fassadenputze und -anstrichstoffe dürfen keine Biozide enthalten.
Biozide Wirkstoffe (in der Folge Biozide genannt) dürfen ausschließlich zur Topfkonservierung für Lagerung und Transport verwendet werden. Das gilt auch für Biozide in Vorprodukten. Allenfalls enthaltenes Formaldehyd und Formaldehydabspalter werden - mit Ausnahme von BNPD - im Kriterium „Grenzwerte für Biozide“ nicht berücksichtigt.
Die Konservierung des Produktes ist so zu dimensionieren,
nicht überschreitet.
Folgende Wirkstoffe dürfen nur bis zu den angeführten höchstzulässigen Gehalten enthalten sein:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Herstellerbestätigung inkl. Schreiben gemäß Infoblatt Herstellerbestätigung.
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:
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