Die Produkte müssen eines der folgenden Kriterien für verantwortungsvolle Beschaffung und Gewinnung der Rohstoffe erfüllen;
- Erweiterte Herstellerverantwortung:
Der Hersteller (Produzenten) nimmt an einem Programm für erweiterte Herstellerverantwortung teil oder ist direkt für die erweiterte Herstellerverantwortung verantwortlich (Anrechnung von 50 % der Kosten).
- Biobasierte Materialien gemäß ISO 16620-2:
Biobasierte Produkte und Materialien müssen gemäß ISO 16620-2 getestet werden (gilt nicht für Holz). Leder und andere tierische Hautmaterialien sind ausgeschlossen (Anrechnung von 50 % der Kosten multipliziert mit dem biobasierten Inhalt des Produkts).
- Biobasierte Materialien gemäß Sustainable Agriculture Network’s Sustainable Agriculture Standard:
Für biobasierte Produkte, die zusätzlich den Sustainable Agriculture Network’s Sustainable Agriculture Standard erfüllen, werden 100 % der Kosten angerechnet.
- Holzprodukte: Holzprodukte müssen vom Forest Stewardship Council oder einem vom USGBC anerkannten äquivalentem Programm zertifiziert sein (Anrechnung von 100 % der Kosten).
- Recyclinganteil: Produkte, die die Kriterien im Hinblick auf den Recycling-Anteil erfüllen, werden bei der Berechnung zur Erfüllung des Zertifikats folgendermaßen bewertet:
- Berechnung des Werts des Recyclinganteils: Der Recyclinganteil entspricht der Summe des Recycling-Anteils nach dem Gebrauch ("post-consumer recycling") plus die Hälfte des Recycling-Anteils vor dem Gebrauch (bezogen auf das Gewicht). Der Recyclinganteil multipliziert mit den Kosten des Produkts ergbit den Wert des Recyclinganteil für die Zertifizierung
ISO 16620-2 - 2019-10 Kunststoffe - Bestimmung des biobasierten Anteils - Teil 2: Prüfverfahren für die Bestimmung des biobasierten Kohlenstoffgehalts