Die chemischen Inhaltsstoffe des Produkts müssen durch eines der folgenden Programme bis auf 0,1 % (1.000 ppm) Genauigkeit nachgewiesen werden:
Volldeklaration der Inhaltsstoffe gemäß den angeführten Richtlinien. Die Volldeklaration der Inhaltsstoffe kann in baubook direkt oder über das Hochladen oder das Verlinken eines entsprechenden Referenzdokuments erfolgen.
Volldeklarationen von Produkten im Rahmen folgender Gütesiegel erfüllen die angeführten Richtlinien jedenfalls:
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