Im Produkt dürfen keine Stoffe enthalten sein, die in Anhang I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021 (Verordnung über persistente organische Schadstoffe) aufgenommen wurden oder nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) eingestuft sind und / oder mit folgenden EUH-Sätzen gekennzeichnet werden müssen (siehe Tabelle). Als Grenzwert werden maximal 0,1 Gewichtsprozente je Stoff für unbeabsichtigte Spurenverunreinigung akzeptiert:
| Gefahren-hinweis | CLP Einstufung | Grenzwert |
|---|---|---|
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PBT, vPvB |
Stoffe, die als PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB (stark persistent und stark bioakkumulierend) eingestuft sind (REACH, Anhang XIII) 1 |
≤ 0,1 Gew.-% |
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EUH440 (PBT) |
Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen ein-schließlich Menschen |
≤ 0,1 Gew.-% |
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EUH441 (vPvB) |
Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen |
≤ 0,1 Gew.-% |
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EUH450 (PMT) |
Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasser-ressourcen verursachen |
≤ 0,1 Gew.-% |
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EUH451 (vPvM) |
Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen |
≤ 0,1 Gew.-% |
P … persistent, B … bioakkumulierend, T … toxisch, M … mobil, v … sehr („very“)
1 Spätestens ab 1.5.2028 werden diese Bezeichnungen im Sicherheitsdatenblatt durch EUH440 und EUH441 ersetzt.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Hinweis: Die Grenzwerte in der Tabelle entsprechen jenen Konzentrationsgrenzwerten nach CLP-Verordnung, ab denen die Stoffe im Sicherheitsdatenblatt auf Anforderung genannt werden müssen. Scheint ein Stoff mit einer der genannten Gefahrenkategorien unter Punkt 3.1 des Sicherheitsdatenblattes auf, ist der Stoff oder das Gemisch (üblicherweise) nicht zulässig. Da die Stoffe in seltenen Fällen bereits in niedrigeren Konzentrationen genannt werden, kann auch die Konzentration geprüft werden. Sollte sie unter dem angeführten allgemeinen Grenzwert für die Nennung im Sicherheitsdatenblatt liegen, so ist der Rohstoff zulässig.
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderung jedenfalls:
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