Im Produkt dürfen keine Stoffe enthalten sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) mit folgendem H-Satz gekennzeichnet werden müssen (siehe Tabelle). Als Grenzwert werden maximal folgende Gewichtsprozente akzeptiert:
| Gefahren-hinweis | CLP Einstufung | Grenzwert |
|---|---|---|
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H420 |
Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre |
≤ 0,1 Gew.-% |
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderung jedenfalls:
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