Beschränkung von ozonabbauenden Stoffen NEU


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Im Produkt dürfen keine Stoffe enthalten sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) mit folgendem H-Satz gekennzeichnet werden müssen (siehe Tabelle). Als Grenzwert werden maximal folgende Gewichtsprozente akzeptiert:

 

Gefahren-hinweis CLP Einstufung Grenzwert

H420

Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre

≤ 0,1 Gew.-%

 
Nachweis für Hersteller

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderung jedenfalls:

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium wird in keinem Kriterienkatalog oder Förderungsmodell verwendet!
 

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