Beschränkung von ozonabbauenden Stoffen NEU


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Im Produkt dürfen keine Stoffe enthalten sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) mit folgendem H-Satz gekennzeichnet werden müssen (siehe Tabelle). Als Grenzwert werden maximal folgende Gewichtsprozente akzeptiert:

 

Gefahren-hinweis CLP Einstufung Grenzwert

H420

Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre

≤ 0,1 Gew.-%

 
Nachweis für Hersteller

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, können als Nachweis herangezogen werden, sofern die Anforderungen in der entsprechenden Richtlinie enthalten sind:

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium wird in keinem Kriterienkatalog oder Förderungsmodell verwendet!
 

baubook
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