Im Produkt dürfen keine Stoffe enthalten sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) mit folgendem H-Satz gekennzeichnet werden müssen (siehe Tabelle). Als Grenzwert werden maximal folgende Gewichtsprozente akzeptiert:
| Gefahren-hinweis | CLP Einstufung | Grenzwert |
|---|---|---|
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H420 |
Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre |
≤ 0,1 Gew.-% |
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, können als Nachweis herangezogen werden, sofern die Anforderungen in der entsprechenden Richtlinie enthalten sind:
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