Ausschluss von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) NEU


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Es dürfen keine PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) eingesetzt werden. Das gilt auch für die Behandlung von Vorprodukten.

 
Nachweis für Hersteller

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderung jedenfalls:

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium wird in keinem Kriterienkatalog oder Förderungsmodell verwendet!
 

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