Diisocyanate sind chemische Stoffe, die sehr vielseitig verwendet werden. Insbesondere werden daraus Polyurethanprodukte wie Schäume, Dichtungsmittel und Beschichtungen hergestellt. Die am häufigsten eingesetzten Diisocyanate sind TDI (Toluoldiisocyanat) und MDI (Methylendiphenyldiisocyanat), gefolgt von HDI (Hexamethylendiisocyanat), IPDI (Isophorondiisocyanat), NDI (1,5-Naphtylen-Diisocyanat), TMXDI (Tetramethylxylylendiisocyanat), HMDI (Dicyclohexylmethandiisocyanat) und NBDI (2,5-Bis-isocyanatomethylbicyclo-(2.2.1) heptan).
Diisocyanate sind als Inhalationsallergene und Hautallergene der Kategorie 1 eingestuft. Das heißt, sie können allergische Reaktionen bis hin zu Hautekzemen oder Asthma auslösen. So werden jährlich schätzungsweise mehr als 5000 Fälle von berufsbedingtem Asthma in der Europäischen Union auf den Kontakt mit Diisocyanaten zurückgeführt.
Diisocyanate dürfen seit dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn, a) die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder b) der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) ist eine Kombination aus technischen und organisatorischen Maßnahmen vorhanden ist und erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben (Verordnung (EU) 2020/1149, veröffentlicht im Amtsblatt L 252/24 am 4.8.2020).