Beschränkung von Organophosphaten NEU


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderung

Es dürfen keine Substanzen aus der Gruppe der Organophosphate eingesetzt werden. Das gilt auch für die Behandlung von Vorprodukten. Als Verunreinigungen dürfen in der Summe nicht mehr als 0,1 Masse-% (1.000 ppm) Organophosphate im Produkt enthalten sein.

 
Nachweis für Hersteller

Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 
Ziel und Nutzen
 
Verwendung
Dieses Kriterium wird in keinem Kriterienkatalog oder Förderungsmodell verwendet!
 

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