Diese Maßnahme gilt als erfüllt, wenn ein "innovatives klimarelevantes Heizsystem" eingebaut und die weiteren Anforderungen eingehalten wurden. Innovative klimarelevante Heizsysteme sind:
- Systeme auf Basis erneuerbarer Energieträger unter Berücksichtigung möglichst hoher Effizienzstandards; Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren.
- Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4, wobei nach Möglichkeit eine Kombination mit Solaranlagen zu erfolgen hat. Diese Solaranlage kann durch eine PV-Anlage ersetzt werden, wenn diese den Jahresstrombedarf der Wämepumpe abdeckt. In der Förderstufe 5 kann von der Jahresarbeitszahl 4 abgewichen werden, wenn die Wärmepumpe in die Wärmerückgewinnungsanlage integriert ist.
- Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Koppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.2.2004 S. 50, und sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.
- Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %.
- Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen, soweit keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungs- oder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Der Anteil der solaren Erträge soll dabei optimiert werden (Heizungseinbindung). Sollte mangels Sonneneinstrahlung die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann von dieser Kombination Abstand genommen werden. Die Wahl dieser Ausnahmeregelung ist bei Antragstellung zu begründen.
Weiters ist zu berücksichtigen:
- Der Einsatz von elektrischer Energie als Zusatzheizung ist bis maximal 5 kWh pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche und Jahr zulässig. Eine Elektroheizung als Hauptheizsystem ist nicht zulässig.
- Das Wärmeverteilsystem muss als Niedertemperatursystem ausgelegt sein. (Mitteltemperatur zwischen Vor- und Rücklauf nicht höher als 40 Grad). Die Warmwasserbereitung muss im Winter mit Zentralheizung erfolgen. Elektrische Begleitheizbänder sind zulässig, wenn sie regelbar sind.