KEIM CONCRETAL-BASE
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Hersteller
KEIMFARBEN Ges.m.b.H.
A-5310 Mondsee
Österreich
 
Beschreibung
Produktgruppen: Silikatfarben (außen), Silikatfarben (innen)
Beschreibung des Einsatzbereiches: Bei Anwendung mit KEIM Concretal-Lasur für lasierende Gestaltung von Sichtbetonoberflächen im Außen- und
Innenbereich, z.B. Erhaltung des Sichtbetoncharakters beim Überlasieren von Flecken oder Reparaturstellen im Betonfarbton sowie farbig lasierende Gestaltungen. Durch ein bis drei Lasuranstriche mit KEIM Concretal-Lasur und KEIM Concretal-Base können individuelle Transparenz-Effekte verwirklicht werden. Die Verwendung von KEIM Concretal-Base als Zusatz in KEIM Concretal-Lasur erlaubt transparente und mineralisch matte Lasuranstriche bei optimaler Verarbeitungskonsistenz, geringerem Absetzverhalten, witterungsstabilen Schichtdicken und langer Offenzeit.
Produktbeschreibung des Herstellers: Pigmentfreier Lasur-Zusatz auf Sol-Silikatbasis für KEIM Concretal-Lasur.
Produktbilder:
 
Zertifizierungs-, Ausschreibungs- und Förderkriterien
Kriterienkatalog 2026 beta
Silikatfarben (außen)
AnwendungKriterien
AB
2. 1. 1. Grenzwert für organische Bestandteile in Mineralfarben
2. 2. 1. Beschränkung von KMR-Stoffe NEU
2. 2. 4. Beschränkung von gewässergefährdenden Stoffen
2. 2. 5. Verbot von Alkylphenolethoxylaten (APEO)
2. 2. 11. Beschränkung von SVHC (inkl. neuer Produktgruppen) NEU
2. 2. 12. Beschränkung von akut toxischen Stoffen
2. 2. 16. Beschränkung von flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen
2. 2. 17. Beschränkung von Stoffen toxisch für spezifische Zielorgane NEU
2. 2. 18. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - menschliche Gesundheit NEU
2. 2. 19. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - Umwelt NEU
2. 2. 20. Beschränkung von persistenten Umweltschadstoffen NEU
2. 2. 22. Ausschluss von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) NEU
2. 3. 3. Grenzwerte für Schwermetalle
2. 4. 4. Grenzwert für halogenorganische Verbindungen in Beschichtungen
2. 5. 10. VOC- und SVOC-Grenzwerte für Fassadenputze und -farben NEU
2. 6. 4. Beschränkung des Biozideinsatzes in Fassadenputzen und -anstrichen
 
2. 4. 7. Zusatzkriterium: Vollständiger Ausschluss von halogenorganischen Stoffen
3. 2. 2. Zusatzkriterium: Produkte aus natürlichen Materialien NEU
A: Öko-Klasse A
Der Einsatz von Bioziden ist auch in der Außenanwendung nicht erforderlich.
B: Öko-Klasse B
In Ausnahmefällen ist der Einsatz von Bioziden unverzichtbar. Dieser muss in der Ausschreibung explizit angefordert werden. Es dürfen nur verkapselte Biozide eingesetzt werden.
Silikatfarben (innen)
2. 1. 1. Grenzwert für organische Bestandteile in Mineralfarben
2. 2. 1. Beschränkung von KMR-Stoffe NEU
2. 2. 4. Beschränkung von gewässergefährdenden Stoffen
2. 2. 5. Verbot von Alkylphenolethoxylaten (APEO)
2. 2. 11. Beschränkung von SVHC (inkl. neuer Produktgruppen) NEU
2. 2. 12. Beschränkung von akut toxischen Stoffen
2. 2. 17. Beschränkung von Stoffen toxisch für spezifische Zielorgane NEU
2. 2. 18. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - menschliche Gesundheit NEU
2. 2. 19. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - Umwelt NEU
2. 2. 20. Beschränkung von persistenten Umweltschadstoffen NEU
2. 2. 22. Ausschluss von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) NEU
2. 3. 3. Grenzwerte für Schwermetalle
2. 4. 4. Grenzwert für halogenorganische Verbindungen in Beschichtungen
2. 5. 1. VOC- und SVOC-Grenzwerte für Innenwandfarben NEU
2. 6. 1. Grenzwerte für Biozide
2. 6. 2. Grenzwert für freien Formaldehyd
5. 1. 14. Verbot von kanzerogenen flüchtigen organischen Verbindungen NEU
 
2. 4. 7. Zusatzkriterium: Vollständiger Ausschluss von halogenorganischen Stoffen
3. 2. 2. Zusatzkriterium: Produkte aus natürlichen Materialien NEU

Kriterienkatalog 2020
Silikatfarben (außen)
AnwendungKriterien
AB
2. 1. 1. Grenzwert für organische Bestandteile in Mineralfarben
2. 2. 1. Grenzwerte für KMR-Stoffe
2. 2. 4. Grenzwerte für gewässergefährdende Stoffe
2. 2. 5. Verbot von Alkylphenolethoxylaten (APEO)
2. 2. 11. Verbot von SVHC
2. 2. 12. Verbot von akut toxischen Stoffen
2. 2. 16. Verbot von flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen
2. 3. 3. Grenzwerte für Schwermetalle
2. 4. 4. Grenzwert für halogenorganische Verbindungen in Beschichtungen
2. 5. 11. VOC- und SVOC-Grenzwerte für sonstige Bauprodukte
2. 6. 4. Verbot für Biozideinsatz in Fassadenputzen und -anstrichen
 
2. 4. 7. Zusatzkriterium: Vollständiger Ausschluss von halogenorganischen Stoffen
3. 2. 2. Zusatzkriterium: Produkte aus natürlichen Materialien
A: Öko-Klasse A
Der Einsatz von Bioziden ist auch in der Außenanwendung nicht erforderlich.
B: Öko-Klasse B
In Ausnahmefällen ist der Einsatz von Bioziden unverzichtbar. Dieser muss in der Ausschreibung explizit angefordert werden. Es dürfen nur verkapselte Biozide eingesetzt werden.
Silikatfarben (innen)
2. 1. 1. Grenzwert für organische Bestandteile in Mineralfarben
2. 2. 1. Grenzwerte für KMR-Stoffe
2. 2. 4. Grenzwerte für gewässergefährdende Stoffe
2. 2. 5. Verbot von Alkylphenolethoxylaten (APEO)
2. 2. 11. Verbot von SVHC
2. 2. 12. Verbot von akut toxischen Stoffen
2. 3. 3. Grenzwerte für Schwermetalle
2. 4. 4. Grenzwert für halogenorganische Verbindungen in Beschichtungen
2. 5. 1. VOC- und SVOC-Grenzwerte für Innenwandfarben
2. 6. 1. Grenzwerte für Biozide
2. 6. 2. Grenzwert für freien Formaldehyd
 
2. 4. 7. Zusatzkriterium: Vollständiger Ausschluss von halogenorganischen Stoffen
3. 2. 2. Zusatzkriterium: Produkte aus natürlichen Materialien

Das Kriterium ist relevant und erfüllt.
Das Kriterium ist relevant, die Erfüllung des Kriteriums ist aber nicht nachgewiesen.
Das Kriterium ist für die Anwendung nicht relevant.
Wird eine Anwendung grün dargestellt, sind alle relevanten Kriterien dieser Anwendung erfüllt.
Ist zumindest eines der für eine Anwendung relevanten Kriterien nicht erfüllt, wird die Anwendung rot dargestellt.
 
Technische Eigenschaften
Bauphysikalische Kennwerte
ρ Rohdichte: keine Angabekg/m³
c Wärmespeicherkapazität: keine AngabeJ/(kg·K)
 
Physikalisch-chemische Eigenschaften
pH-Wert: von 10,8 bis 11,2
 
Verarbeitungseigenschaften
Verarbeitung (Beschreibung): Lasierender Anstrich: Im Außenbereich ist wegen der Anforderung an die Witterungsbeständigkeit in der Regel ein zweimaliger Lasuranstrich mit Bürste oder Rolle erforderlich. Für Grund und Deckanstrich kann KEIM Concretal-Lasur mit KEIM Concretal-Base je nach gewünschtem Lasureffekt in jedem Verhältnis verdünnt werden. Zur Festlegung des Verdünnungsverhältnisses ist das Anlegen von Probeanstrichen zu empfehlen.
Hinweis: Die Systemkomponenten Concretal-Lasur, KEIM Concretal-Base und Concretal-Fixativ können in beliebigem Verhältnis untereinander gemischt werden. KEIM Concretal-Base führt zu einer schönen Transparenz bei idealer Verarbeitungskonsistenz
Auftragsart:
  • Airlessspritzen
  • Rollen
  • Spritzen
  • Streichen
Verarbeitungstemperatur, mindestens: 5°C
Überstreichbarkeit nach: 12Stunde(n)
Verbrauch pro Arbeitsgang (l/m²): 0,15l/m²
Trockenzeit: 12Stunde(n)

weitere Produkte
 
Rohstoffe und Einsatzstoffe
Inhaltsstoffe
SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe): Das verkaufsfertige Endprodukt enthält keinen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) der Kandidatenliste
Halogenorganische Verbindungen: 0Gew%
Weichmacher:
weichmacherfrei
VOC (g/l): keine Angabeg/l
 
Servicebereich
CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung: keine Angabe
 
H- und P-Sätze, Warnhinweise, Gefährdungsklassen
Sonstige Warnhinweise: Das Produkt ist alkalisch. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Wassergefährdungsklasse:
1
 
GISCODE
GISCODE für Beschichtungsstoffe:
BSW40 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, alkalisch
 
Download
Technisches Merkblatt, Produktdatenblatt:
Ausgestellt am 1. 9. 2026
Sicherheitsdatenblatt:
Ausgestellt am 30. 3. 2023
Nachhaltigkeitsdatenblatt:
Ausgestellt am 1. 9. 2026
Sonstige Nachweise: C2C Certified® Material Health Gold (117 KB)
C2C Silver Certificate Mineral paints circularity (141 KB)
C2C_Silver_Certificate_Mineral_paints_full scope (140 KB)
 
baubook Deklaration
Deklariert seit: 26. 1. 2026
Geändert: 25. 9. 2026
baubook-Produktindex: 2027 cd
Aktuell: kürzlich aktualisiert
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ÖkoBauKriterien
Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien“ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“
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