PANDOMO Colour Intensifier
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Hersteller
ARDEX Baustoff GmbH
A-3382 Loosdorf
Österreich
 
Beschreibung
Produktgruppen: Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge, Grundierungen, Haftbrücken, Feuchtigkeitssperren, Gießharze
Beschreibung des Einsatzbereiches: Innen. Boden und Wand.
Der Farbvertiefer PANDOMO Colour Intensifier dient als Grundierschicht unter PANDOMO PU Top Coat oder bei zweimaligem Auftrag als Finish mit leichter, chemischer Schutzwirkung für PANDOMO Boden- und Wandflächen Studio, Floor, Loft und Terrazzo Omnia. Er dringt sehr tief in den Untergrund ein, hat eine farbvertiefende Wirkung und intensiviert die optische Struktur der PANDOMO Oberflächen.
Er hinterlässt eine sehr natürliche, seidenmatte Optik. Der PANDOMO Colour Intensifier als Grundierschicht reduziert den Verbrauch des nachfolgenden PU Top Coats und sichert ein optimales Ergebnis.
Produktbeschreibung des Herstellers: Farbvertiefer auf Acrylatbasis
› farbvertiefend
› nicht vergilbend, transparent
› leichter Schutz vor chemischen Einflüssen
› behält den natürlichen Charakter der Oberflächen bei
› leichte und sichere Verarbeitung
› gebrauchsfertig
› lösemittelfrei
› geruchsarm
› sehr ergiebig
Produktbilder:
 
Zertifizierungs-, Ausschreibungs- und Förderkriterien
Kriterien-Update 2026 (Betaversion neuer u. geänderter Kriterien)
Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge
2. 2. 1. Beschränkung für KMR-Stoffe (ersetzt 2.2.1 und 2.2.2) NEU
2. 2. 6. Beschränkung von Phthalaten (ersetzt 2.2.6) NEU
2. 2. 10. Beschränkung von 2-Butoxyethylacetat (ersetzt 2. 2. 10) NEU
2. 2. 11. Verbot von SVHC (inkl. neuer Produktgruppen) (ersetzt 2. 2. 11) NEU
2. 2. 17. Beschränkung von Stoffen toxisch für spezifische Zielorgane NEU
2. 2. 18. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - menschliche Gesundheit NEU
2. 2. 19. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - Umwelt NEU
2. 2. 20. Beschränkung von persistenten Umweltschadstoffen NEU
2. 2. 22 Ausschluss von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) NEU
2. 2. 23 Beschränkung von Organophosphaten NEU
2. 5. 3. VOC- und SVOC-Grenzwerte in Behandlungen von min.BB (ersetzt 2.5.3) NEU
5. 1. 14 Verbot von kanzerogenen flüchtigen organischen Verbindungen NEU
3. 2. 2. Produkte aus natürlichen Materialien (ersetzt 3.2.2.) NEU
Grundierungen, Haftbrücken, Feuchtigkeitssperren, Gießharze
2. 2. 1. Beschränkung für KMR-Stoffe (ersetzt 2.2.1 und 2.2.2) NEU
2. 2. 11. Verbot von SVHC (inkl. neuer Produktgruppen) (ersetzt 2. 2. 11) NEU
2. 2. 17. Beschränkung von Stoffen toxisch für spezifische Zielorgane NEU
2. 2. 18. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - menschliche Gesundheit NEU
2. 2. 19. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - Umwelt NEU
2. 2. 20. Beschränkung von persistenten Umweltschadstoffen NEU
2. 2. 22 Ausschluss von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) NEU
3. 2. 2. Produkte aus natürlichen Materialien (ersetzt 3.2.2.) NEU

ÖkoBauKriterien, klimaaktiv, Wohnbauförderungen
Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge
2. 2. 1. Grenzwerte für KMR-Stoffe
2. 2. 4. Grenzwerte für gewässergefährdende Stoffe
2. 2. 5. Verbot von Alkylphenolethoxylaten (APEO)
2. 2. 10. Verbot von gesundheitsgefährdenden Stoffen
2. 2. 11. Verbot von SVHC
2. 2. 12. Verbot von akut toxischen Stoffen
2. 2. 15. Verbot von Zirkoniumsalz der 2-Ethyl-Hexansäure
2. 2. 16. Verbot von flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen
2. 4. 4. Grenzwert für halogenorganische Verbindungen in Beschichtungen
2. 4. 7. Vollständiger Ausschluss von halogenorganischen Stoffen
2. 5. 3. VOC- und SVOC-Grenzwerte in Behandlungen von min.BB
2. 6. 1. Grenzwerte für Biozide
2. 6. 2. Grenzwert für freien Formaldehyd
2. 9. 1. Vermeidung von zweikomponentigen Reaktionsbeschichtungen
3. 2. 2. Produkte aus natürlichen Materialien
5. 1. 12. Bodenbelag - Oberflächenbehandlung emissionsarm, aromatenfrei
7. 1. Produkte mit Umweltzeichen
Grundierungen, Haftbrücken, Feuchtigkeitssperren, Gießharze
2. 2. 1. Grenzwerte für KMR-Stoffe
2. 2. 4. Grenzwerte für gewässergefährdende Stoffe
2. 2. 8. Grenzwerte für flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe
2. 2. 11. Verbot von SVHC
2. 2. 12. Verbot von akut toxischen Stoffen
2. 4. 3. Grenzwert für halogenorganische Verbind. bei Bodenbelagsarbeiten und Klebstoffen
2. 4. 7. Vollständiger Ausschluss von halogenorganischen Stoffen
2. 6. 1. Grenzwerte für Biozide
2. 6. 2. Grenzwert für freien Formaldehyd
5. 1. 3. Grenzwerte für die Emissionen aus Verlegewerkstoffen

BNB 1.1.6 & QNG 3.1.3 (Deutschland)
LEED Gebäudedesign und -bau

Das Kriterium ist relevant und erfüllt.
Das Kriterium ist relevant, die Erfüllung des Kriteriums ist aber nicht nachgewiesen.
 
Technische Eigenschaften
Bauphysikalische Kennwerte
ρ Rohdichte: keine Angabekg/m³
c Wärmespeicherkapazität: keine AngabeJ/(kg·K)
 
Verarbeitungseigenschaften
Verarbeitung (Beschreibung): Der PANDOMO Colour Intensifier wird mit einem Wischwiesel aufgetragen. Das Material wird in ein geeignetes Behältnis umgefüllt, das für die Anwendung eines Wischwiesels geeignet ist. Der Wischwiesel muss voll gesättigt sein, so dass eine ausreichende Menge an Farbvertiefer frisch in frisch aufgetragen wird. Pfützenbildung ist zu vermeiden. Die Arbeit in der Fläche darf nicht unterbrochen werden, da ansonsten Streifen und Ansätze entstehen. Nach vollständiger Trocknung (Trocknungszeit ca. 30 - 60 Minuten) erfolgt zeitnah (spätestens nach 3 Stunden) der zweite Auftrag entweder mit PANDOMO Colour Intensifier oder PANDOMO PU Top Coat.
Verarbeitungstemperatur, mindestens: 10°C
Verbrauch pro Arbeitsgang (kg/m²): 0,06kg/m²
Anzahl der erforderlichen Arbeitsgänge: 1
Trockenzeit: von 0,5 bis 1Stunde(n)
 
Rohstoffe und Einsatzstoffe
Inhaltsstoffe
SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe): Das verkaufsfertige Endprodukt enthält keinen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) der Kandidatenliste
Halogenorganische Verbindungen: keine AngabeGew%
VOC (g/l): keine Angabeg/l
 
Servicebereich
CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung: keine Angabe
 
Umweltzeichen - Labels - Gütesiegel
EMICODE EC 1
PDF (362 KB)
Ausgestellt am 10. 2. 2025
Gültig bis Februar 2030
 
H- und P-Sätze, Warnhinweise, Gefährdungsklassen
Sonstige Warnhinweise: EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2Hisothiazol-
3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
P-Sätze: P102
 
Download
Technisches Merkblatt, Produktdatenblatt:
Ausgestellt am 21. 10. 2025
Sicherheitsdatenblatt:
Ausgestellt am 25. 6. 2025
 
baubook Deklaration
Deklariert seit: 18. 8. 2026
baubook-Produktindex: 1518 iy
Aktuell: neu im baubook
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