PANDOMO Bonding Agent
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Hersteller
ARDEX Baustoff GmbH
A-3382 Loosdorf
Österreich
 
Beschreibung
Produktgruppen: Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge, Grundierungen, Haftbrücken, Feuchtigkeitssperren, Gießharze
Beschreibung des Einsatzbereiches: Innen. Boden.
PANDOMO Bonding Agent ist ein wässriger Haftvermittler auf Silanbasis im System unter PANDOMO Colour Intensifier zur Farbvertiefung und zum Schutz von Terrazzo Oberflächen. Falls ein erhöhter Fleckschutz erforderlich ist, wird die Fläche optional im Anschluss mit PANDOMO PU Top Coat versiegelt.
PANDOMO Bonding Agent verbessert die Haftungseigenschaften und bindet den Reststaub nach dem
letzten Schleifvorgang. Zudem wird das Saugverhalten des Untergrundes homogenisiert. Dabei behalten die Oberflächen ihr natürliches Aussehen. Die beiden Systemprodukte PANDOMO Bonding Agent und Colour Intensifier sind optimal aufeinander abgestimmt und erzielen einen sehr niedrigen Verbrauch in der Anwendung.
Produktbeschreibung des Herstellers: Haftvermittler für Terrazzo Böden
› verbessert die Haftungseigenschaften
› leichte Farbvertiefung
› homogenisiert das Saugverhalten des Untergrundes
› leichte Verarbeitung
› schnelle Trocknung
Produktbilder:
 
Zertifizierungs-, Ausschreibungs- und Förderkriterien
Kriterien-Update 2026 (Betaversion neuer u. geänderter Kriterien)
Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge
2. 2. 1. Beschränkung für KMR-Stoffe (ersetzt 2.2.1 und 2.2.2) NEU
2. 2. 6. Beschränkung von Phthalaten (ersetzt 2.2.6) NEU
2. 2. 10. Beschränkung von 2-Butoxyethylacetat (ersetzt 2. 2. 10) NEU
2. 2. 11. Verbot von SVHC (inkl. neuer Produktgruppen) (ersetzt 2. 2. 11) NEU
2. 2. 17. Beschränkung von Stoffen toxisch für spezifische Zielorgane NEU
2. 2. 18. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - menschliche Gesundheit NEU
2. 2. 19. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - Umwelt NEU
2. 2. 20. Beschränkung von persistenten Umweltschadstoffen NEU
2. 2. 22 Ausschluss von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) NEU
2. 2. 23 Beschränkung von Organophosphaten NEU
2. 5. 3. VOC- und SVOC-Grenzwerte in Behandlungen von min.BB (ersetzt 2.5.3) NEU
5. 1. 14 Verbot von kanzerogenen flüchtigen organischen Verbindungen NEU
3. 2. 2. Produkte aus natürlichen Materialien (ersetzt 3.2.2.) NEU
Grundierungen, Haftbrücken, Feuchtigkeitssperren, Gießharze
2. 2. 1. Beschränkung für KMR-Stoffe (ersetzt 2.2.1 und 2.2.2) NEU
2. 2. 11. Verbot von SVHC (inkl. neuer Produktgruppen) (ersetzt 2. 2. 11) NEU
2. 2. 17. Beschränkung von Stoffen toxisch für spezifische Zielorgane NEU
2. 2. 18. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - menschliche Gesundheit NEU
2. 2. 19. Beschränkung von endokrinen Disruptoren - Umwelt NEU
2. 2. 20. Beschränkung von persistenten Umweltschadstoffen NEU
2. 2. 22 Ausschluss von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) NEU
3. 2. 2. Produkte aus natürlichen Materialien (ersetzt 3.2.2.) NEU

ÖkoBauKriterien, klimaaktiv, Wohnbauförderungen
Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge
2. 2. 1. Grenzwerte für KMR-Stoffe
2. 2. 4. Grenzwerte für gewässergefährdende Stoffe
2. 2. 5. Verbot von Alkylphenolethoxylaten (APEO)
2. 2. 10. Verbot von gesundheitsgefährdenden Stoffen
2. 2. 11. Verbot von SVHC
2. 2. 12. Verbot von akut toxischen Stoffen
2. 2. 15. Verbot von Zirkoniumsalz der 2-Ethyl-Hexansäure
2. 2. 16. Verbot von flüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen
2. 4. 4. Grenzwert für halogenorganische Verbindungen in Beschichtungen
2. 4. 7. Vollständiger Ausschluss von halogenorganischen Stoffen
2. 5. 3. VOC- und SVOC-Grenzwerte in Behandlungen von min.BB
2. 6. 1. Grenzwerte für Biozide
2. 6. 2. Grenzwert für freien Formaldehyd
2. 9. 1. Vermeidung von zweikomponentigen Reaktionsbeschichtungen
3. 2. 2. Produkte aus natürlichen Materialien
5. 1. 12. Bodenbelag - Oberflächenbehandlung emissionsarm, aromatenfrei
7. 1. Produkte mit Umweltzeichen
Grundierungen, Haftbrücken, Feuchtigkeitssperren, Gießharze
2. 2. 1. Grenzwerte für KMR-Stoffe
2. 2. 4. Grenzwerte für gewässergefährdende Stoffe
2. 2. 8. Grenzwerte für flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe
2. 2. 11. Verbot von SVHC
2. 2. 12. Verbot von akut toxischen Stoffen
2. 4. 3. Grenzwert für halogenorganische Verbind. bei Bodenbelagsarbeiten und Klebstoffen
2. 4. 7. Vollständiger Ausschluss von halogenorganischen Stoffen
2. 6. 1. Grenzwerte für Biozide
2. 6. 2. Grenzwert für freien Formaldehyd
5. 1. 3. Grenzwerte für die Emissionen aus Verlegewerkstoffen

BNB 1.1.6 & QNG 3.1.3 (Deutschland)

Das Kriterium ist relevant und erfüllt.
Das Kriterium ist relevant, die Erfüllung des Kriteriums ist aber nicht nachgewiesen.
 
Technische Eigenschaften
Bauphysikalische Kennwerte
ρ Rohdichte: keine Angabekg/m³
c Wärmespeicherkapazität: keine AngabeJ/(kg·K)
 
Verarbeitungseigenschaften
Verarbeitung (Beschreibung): PANDOMO Bonding Agent in ein sauberes Gefäß geben, 1 : 1 mit Wasser verdünnen und mit einem Wischwiesel auftragen. Der Wischwiesel sollte voll gesättigt sein. PANDOMO Bonding Agent wird frisch in frisch aufgetragen. Pfützenbildung des Materials ist zu vermeiden. Die Arbeit in der Fläche darf nicht unterbrochen werden, da ansonsten Streifen und Ansätze entstehen. Nach vollständiger Trocknung (nach ca. 15 Minuten) kann der PANDOMO Colour Intensifier aufgetragen werden.
Verarbeitungstemperatur, mindestens: 10°C
Verbrauch pro Arbeitsgang (kg/m²): 0,06kg/m²
Anzahl der erforderlichen Arbeitsgänge: 1
Trockenzeit: 0,25Stunde(n)
 
Rohstoffe und Einsatzstoffe
Inhaltsstoffe
SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe): Das verkaufsfertige Endprodukt enthält keinen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) der Kandidatenliste
Halogenorganische Verbindungen: keine AngabeGew%
VOC (g/l): keine Angabeg/l
 
Servicebereich
CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung: keine Angabe
 
H- und P-Sätze, Warnhinweise, Gefährdungsklassen
Sonstige Warnhinweise: EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2Hisothiazol-
3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
P-Sätze: P102
 
Download
Technisches Merkblatt, Produktdatenblatt:
Ausgestellt am 21. 10. 2025
Sicherheitsdatenblatt:
Ausgestellt am 25. 6. 2025
 
baubook Deklaration
Deklariert seit: 18. 8. 2026
baubook-Produktindex: 1518 iz
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